Mittelgeber :
Forschungsbericht : 1994-1996
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In der forensischen Begutachtung besteht die besondere Situation, daß dem Arzt für die Diagnosestellung meist nur die Ergebnisse des Aktenstudiums und einer kurzen ambulanten Untersuchung zur Verfügung stehen. In Fällen von Alkoholismus wird eine Diagnosestellung durch die Verdeckungstendenzen der Gutachtenpatienten zusätzlich erschwert. Durch Auswertung von Gutachtenfällen und durch Untersuchungen an Patienten mit gesicherter Diagnose Alkoholismus sowie an Patienten während einer Entzugsbehandlung wird nach in der Begutachtungssituation verfügbaren Parametern mit Hinweischarakter für Alkoholabusus oder Alkoholismus gesucht.
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qvf-info@uni-tuebingen.de(qvf-info@uni-tuebingen.de) - Stand: 30.11.96